Ernährungsberatung &
Ernährungstherapie

Unser heutiges Arbeitsleben ist von Termindruck und optimaler Leistungsfähigkeit geprägt. Den eigenen Körper durch gesundes Essen und Trinken mit Energie zu versorgen, wird oft hintenangestellt oder nicht als wichtig erachtet. Wohlfühlen, Gesundheit und Leistungsfähigkeit verlangt einen achtsamen Umgang mit dem eigenen Körper und beginnt bereits bei der Auswahl der Lebensmittel, die wir aufnehmen.

Eine qualifizierte Ernährungsberatung / Ernährungstherapie umfasst:

  • Erstgespräch mit individueller Zielvereinbarung.

  • Analyse des Ess- und Trinkverhaltens.

  • Erstellen einer Ernährungsdiagnose.

  • Ausarbeiten von Ernährungsempfehlungen, angepasst auf die individuellen Bedürfnisse.

  • Begleitung während der Ernährungsumstellung.

  • Abschlussgespräch.

Mithilfe einer Ernährungstherapie möchte ich Ihnen helfen, Ihr Essverhalten nachhaltig zu verändern, mit dem Ziel, die Beschwerden zu lindern und das Wohlbefinden zu verbessern. Eine Diagnose bedeutet nicht, sich in eine Diät zu stürzen und ständigen Verzicht zu üben. Sie kann eine Chance sein, Ihre Ernährung individuell auf Sie anzupassen und dadurch wieder mehr Energie und Wohlbefinden im Alltag zu erlangen. 

Eine Ernährungstherapie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und kann beispielsweise angewendet werden bei: 

  • Adipositas

  • Allergien / Nahrungsmittelunverträglichkeiten

  • Bariatrischen Operationen (vor und nach Adipositas-/metabolischer Chirurgie)

  • Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes (z.B. Fettleber, Reizdarmsyndrom, chronische Obstipation / Diarrhoe / entzündliche Darmerkrankungen)

  • Erkrankungen der Niere und Harnwege

  • Gewichtsproblemen

  • Osteoporose

  • Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes Mellitus, Gicht, Fettstoffwechselstörungen etc.)

  • Zöliakie

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
im Bereich Ernährungsberatung & Ernährungstherapie:

  • Bei einer Ernährungsberatung handelt es sich um eine Vorsorgeleistung und richtet sich im Bereich der Primärprävention (nach §20 SGB V) vor allem an Gesunde. Die Krankenkassen bezuschussen pro Jahr drei Beratungseinheiten.

    Bei einer Ernährungstherapie handelt es sich um eine ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation (nach §43 SGB V). Diese Beratungsleistung kann von Menschen in Anspruch genommen werden, die bereits an einer ernährungsbedingten Erkrankung leiden. Sie erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Eine Zuweisung durch den Arzt ist hierfür erforderlich. Die Krankenkassen bezuschussen in der Regel fünf bis sechs Einzelberatungstermine.

  • Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für eine qualifizierte Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie. Die Höhe des Zuschusses legt die jeweilige Krankenkasse fest. Gerne schicke ich Ihnen einen Kostenvoranschlag zu, den Sie bei Ihrer Krankenkasse vorab einreichen können. 

  • Die gesetzlichen Krankenkassen benötigen eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie, um einen Teil der Kosten zu bezuschussen. Die Berufsverbände der Ernährungstherapeuten haben hierfür ein Formular entwickelt, das Sie oder Ihr behandelnder Arzt sich gerne hier herunterladen können (siehe pdf).

    Die privaten Krankenkassen benötigen eine Verordnung mittels Privatrezept, um einen Teil der Kosten zu bezuschussen.

  • Eine Beratungseinheit (40 Minuten) wird mit 80 EUR berechnet.

  • Im Anschluss an die Ernährungsberatung/ Ernährungstherapie erhalten Sie von mir eine Rechnung über die im Vorfeld vereinbarten Kosten. Mit dem Zahlungsbeleg der beglichenen Rechnung können Sie sich den vereinbarten Zuschuss von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

  • Bitte bringen Sie die von Ihrem Arzt ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung sowie vorhandene Untersuchungsberichte und Laborbefunde (falls vorhanden) zu unserem ersten Gespräch mit.

  • Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, den Termin rechtzeitig, d.h. spätestens 24h im Vorfeld abzusagen. So kann ich den Termin einem anderen Patienten anbieten. Zu kurzfristig abgesagte Termine muss ich Ihnen leider in Rechnung stellen.

  • Sie können mich gerne telefonisch oder auch per Email erreichen. Falls ich nicht ans Telefon gehe, befinde ich mich wahrscheinlich gerade in einer Behandlung. Bitte hinterlassen Sie gerne Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Ich melde mich umgehend bei Ihnen.